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Aufmaßarbeiten im Gemeindegebiet – Privatanwesen
Rechtsgrundlage:
Die Erhebung von Beiträgen basiert auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes, Art. 5 KAG. Berechnet wird nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde/des Zweckverbandes nach §5 BGS.
Privatanwesen:
Dauer des Aufmaßes: ca. 15 Min.
Grundlagen des Aufmaßes:
• Digitale Flurkarte des Vermessungsamtes
• Außenmaße und Gesamtgrundfläche der Gebäude, wie vom Vermessungsamt vor Ort eingemessen
Beitragspflichtige Flächen:
• Grundstücksfläche lt. Grundbuch
• Alle Geschoße eines Hauptgebäudes, unabhängig von einem tats. Wasser-/Abwasseranschluss
• Alle Anbauten, z. B. Wintergärten u. ä.
• Alle beitragspflichtigen Geschoße sonstiger Gebäude
Fragen der Vermesser vor Ort an den Eigentümer:
• Voll- bzw. Teilunterkellerungen
• Dachgeschoß Voll- bzw. Teilausbau
• Vorhandene Abzugsflächen (z. B. nicht unterkellerte Terrassen)
• Wasser-/Abwasseranschlüsse bei vorhandenen Gebäuden
Weitere Informationen erhalten Sie:
• durch Ihre Gemeinde/Zweckverband
• bei der Fa. Bitterwolf
Beispiel Privatanwesen – Grundlage:
![](http://www.kommunalberatung-bitterwolf.com/wp-content/uploads/2017/08/Kommunalberatung-Privatanwesen.jpg)
Ausschnitt dig. Flurkarte des Vermessungsamtes
Beispiel:
![](http://www.kommunalberatung-bitterwolf.com/wp-content/uploads/2017/08/Kommunalberatung-Privatanwesen-beispiel.jpg)