Aufmaßarbeiten im Gemeindegebiet – Privatanwesen

Rechtsgrundlage:
Die Erhebung von Beiträgen basiert auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes, Art. 5 KAG. Berechnet wird nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde/des Zweckverbandes nach §5 BGS.

Privatanwesen:
Dauer des Aufmaßes: ca. 15 Min.

Grundlagen des Aufmaßes:
Digitale Flurkarte des Vermessungsamtes
Außenmaße und Gesamtgrundfläche der Gebäude, wie vom Vermessungsamt vor Ort eingemessen

Beitragspflichtige Flächen:
• Grundstücksfläche lt. Grundbuch
• Alle Geschoße eines Hauptgebäudes, unabhängig von einem tats. Wasser-/Abwasseranschluss
• Alle Anbauten, z. B. Wintergärten u. ä.
• Alle beitragspflichtigen Geschoße sonstiger Gebäude

Fragen der Vermesser vor Ort an den Eigentümer:
• Voll- bzw. Teilunterkellerungen
• Dachgeschoß Voll- bzw. Teilausbau
• Vorhandene Abzugsflächen (z. B. nicht unterkellerte Terrassen)
• Wasser-/Abwasseranschlüsse bei vorhandenen Gebäuden

Weitere Informationen erhalten Sie:
• durch Ihre Gemeinde/Zweckverband
• bei der Fa. Bitterwolf

Beispiel Privatanwesen – Grundlage:

Ausschnitt dig. Flurkarte des Vermessungsamtes

Beispiel: